|
|
|
|
| zurück
|
| |
Beruf Physiker/in - Kernphysik |
|
Berufsbild Physiker/in - Kernphysik
|
|
| Kernphysiker/innen organisieren und führen Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Kernphysik, der Elementarteilchen- und der Hochenergiephysik durch und wenden die Forschungsergebnisse im Bereich der Kerntechnik an. Arbeitsplätze finden Kernphysiker/innen vor allem an Großforschungseinrichtungen, z.B. Max-Planck-Instituten für Kernphysik und Plasmaphysik, am Deutschen Elektronen Synchrotron DESY oder an anderen auf dem Gebiet der Kern- und Plasmaphysik tätigen Forschungsinstituten. Auch bei Betrieben zur Elektrizitätserzeugung und an Hochschulen sind sie tätig. Darüber hinaus können Kernphysiker/innen bei Behörden und Kliniken mit Abteilungen für Nuklearmedizin beschäftigt sein. |
| Sie untersuchen die Eigenschaften der Atomkerne sowie die Wechselwirkungen der Kernbausteine und Elementarteilchen, zum Beispiel mittels Massenspektroskopie oder Kernspektroskopie. Dabei wenden Kernphysiker/innen Methoden der theoretischen, experimentellen sowie der angewandten und technischen Physik auf die Untersuchung kernphysikalischer Erscheinungen an. Auch die Erforschung der praktischen Nutzbarmachung und technischen Anwendung der Kernenergie, z.B. in der Nuklearmedizin, sowie die Gewinnung und Anwendung von Radionukleiden gehören zu ihren Aufgaben. Neue Ansätze verfolgen Kernphysiker/innen z.B. auch in der Quantenphysik. Getrieben von intensiven Laserfeldern können geladene Teilchen auf relativistische Energien beschleunigt werden und diese in atomaren Stößen in anderer Form - z. B. als Röntgenstrahlung mit Laserqualität - wieder abgeben. Kernphysiker/innen arbeiten nach einem Master- oder Diplomstudium meist in Wissenschaft und Forschung, wo sie Forschungsvorhaben organisieren, durchführen und ihre Ergebnisse in Gutachten und Stellungnahmen dokumentieren. |
| |
Voraussetzungen für Physiker/in - Kernphysik |
|
Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Bereich Kernphysik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
|
|
Ratgeber und Tipps für alle Lebenslagen |
|
|
Klotzen statt Kleckern! Das scheint das Motto vieler Studenten zu sein, wenn sie ...
Lesen, Reisen und Sport: diese drei stehen am häufigsten da, wenn es im Lebenslauf ...
|
|
Langweilen Sie Personalentscheider nicht mit einer an herkömmlichen Normen orientierten ...
Ein aktuelles Urteil des europäischen Patentamts in München ebnet den Weg für ...
|
|