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Beruf Fachwirt/in - Umweltschutz

Berufsbild Fachwirt/in - Umweltschutz

Umweltschutzfachwirte und -fachwirtinnen übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen, in denen sie gesetzliche Umweltbestimmungen gezielt umsetzen und Kunden in Bezug auf gesundheits- und umweltverträgliche Produkte beraten. Arbeitsplätze finden Umweltschutzfachwirte und -fachwirtinnen in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftszweige. Sie arbeiten in Industrie, Handels- und größeren Handwerksbetrieben, im Dienstleistungsbereich oder bei Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen.
Umweltschutzfachwirte und -fachwirtinnen sind Spezialisten, wenn es darum geht, Abfall- und Gewässerschutzbestimmungen im jeweiligen Betrieb umzusetzen. Sie deklarieren z.B. Gefahrgut und veranlassen dessen sachgerechte Entsorgung. Außerdem wirken sie bei der Einführung umweltfreundlicher Produktionsmethoden mit und können bei anstehenden Umstrukturierungen und Investitionen Vorschläge, beispielsweise zu innovativen Energietechniken, machen. Nicht selten erwirbt der Beschäftigungsbetrieb durch Umweltschutzfachwirte und -fachwirtinnen eine beachtliche Zusatzkompetenz, da Kunden - sei es z.B. im Tischlerhandwerk oder bei der Installation von heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlagen - gezielt auf gesundheits- und umweltverträgliche Produkte, Fertigungsverfahren und Materialien hin informiert und beraten werden können. Ihre Weiterbildung befähigt die Fachwirte und -wirtinnen auch, die für bestimmte Betriebe gesetzlich vorgeschriebene Selbstkontrolle beispielsweise als betriebliche Gewässerschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragte wahrzunehmen. Zudem übernehmen sie die Aufgabe, Behördenkontakte herzustellen und Anträge bei Vorhaben mit Umweltrelevanz zu stellen und zu erläutern.
 

Voraussetzungen für Fachwirt/in - Umweltschutz

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Umweltschutzfachwirt/zur Umweltschutzfachwirtin ist in der Regel die Abschlussprüfung in einem mindestens dreijährigen kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine entsprechende zweijährige Berufspraxis. Bewerber ohne Ausbildungsabschluss müssen eine sechsjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich nachweisen.
Stand: 05.02.2012
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