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Beruf Ausbildungsmeister/in

Berufsbild Ausbildungsmeister/in

Ausbildungsmeister/innen sind im Rahmen der Erwachsenenbildung oder Rehabilitation für berufliche Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zuständig. Ausbildungsmeister/innen arbeiten in der beruflichen Erwachsenenbildung, z.B. in Rehabilitationseinrichtungen und in Berufsfortbildungswerken mit gewerkschaftlicher oder kirchlicher Trägerschaft.
 

Voraussetzungen für Ausbildungsmeister/in

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise die Meisterqualifikation erforderlich, vorzugsweise in der Branche, in der man tätig wird. Daneben können auch Fachkräfte ohne Meisterqualifikation für den Zugang infrage kommen, sofern sie die entsprechende persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Da die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) bis zum 31. Juli 2009 ausgesetzt wurde, können bis auf weiteres auch Fachkräfte ausbilden, die keine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung abgelegt haben. Die bestandene Prüfung ist jedoch von Vorteil.
Stand: 02.03.2011
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