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Beruf Industriemeister/in - Optik

Berufsbild Industriemeister/in - Optik

Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionsbereichen der optischen Industrie, insbesondere in der Produktion und Fertigung. Sie organisieren die Produktion von Brillengläsern und Bauteilen für optische Geräte und Instrumente. An der Schnittstelle zwischen der kaufmännischen Verwaltung und der Produktion sowie zwischen der Betriebsleitung und den Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen sind sie dafür zuständig, dass die gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden. Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik arbeiten hauptsächlich bei Firmen, die feinmechanische, optische und fotografische Erzeugnisse produzieren, z.B. bei Kamera- oder Brillenglasherstellern.
Auf mittlerer Funktionsebene übernehmen Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik Entscheidungs-, Überwachungs- und Beratungsfunktionen in den Bereichen Produktion, Organisation und Mitarbeiterführung. Sie sorgen für die Einsatzbereitschaft der Betriebs- und Arbeitsmittel, wie computergesteuerter Fertigungsgeräte, -maschinen und -anlagen sowie Mess- und Prüfeinrichtungen. Produktionsabläufe in der Fertigung und Montage von Brillen sowie von optischen Apparaten und Geräten planen, koordinieren und überwachen sie. Weiterhin führen sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch und kontrollieren die Arbeitsleistung und die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich, auch Abrechnungen werden von ihnen erstellt. Bei der praktischen Erprobung neuer Baugruppen und Geräte sind sie auch als Messtechniker/innen tätig. Sie wirken am betrieblichen Teil der Ausbildung mit und treffen Entscheidungen zur Personalentwicklung. Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik sind in ihrem Zuständigkeitsbereich auch verantwortlich für die Durchsetzung von Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen sowie für die Einhaltung der entsprechenden Auflagen.
 

Voraussetzungen für Industriemeister/in - Optik

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Optik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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