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Beruf Industriemeister/in - Gleisbau

Berufsbild Industriemeister/in - Gleisbau

Industriemeister/innen der Fachrichtung Gleisbau übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben bei Gleisbauarbeiten. Dabei überwachen und gewährleisten sie die fachgerechte Ausführung aller anfallenden Arbeiten im Gleisbereich und sorgen für einen reibungslosen Betriebsablauf, indem sie innerhalb ihres Verantwortungsbereiches sämtliche Vorgänge planen, steuern und überwachen. Industriemeister/innen der Fachrichtung Gleisbau sind hauptsächlich in Tiefbauunternehmen im Bahnstreckenbau sowie bei Betreibern von Schienennetzen in der Gleisunterhaltung beschäftigt. Darüber hinaus können sie in Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung bzw. technische Fachplanung tätig sein.
Als Führungskräfte stellen sie sicher, dass die Arbeiten an den Baustellen fachgerecht, betriebswirtschaftlich durchdacht und effizient ablaufen. Sie leiten eine Baustelle von der Einrichtung bis zu ihrer Auflösung. Dabei verteilen sie die Arbeiten an die Mitarbeiter/innen, überwachen die fachgerechte Ausführung der Gleisbauarbeiten und den Baufortschritt. Sie kontrollieren beispielsweise den Austausch von Schienen mit Rissen und starkem Verschleiß, von abgenutzten Weichen- und Kreuzungsteilen, verschlissenen Kleineisenteilen sowie beschädigten Schwellen und koordinieren solche Arbeiten immer in Abhängigkeit des Bahnbetriebs. Sie stellen außerdem sicher, dass die benötigten Materialien und Maschinen rechtzeitig angeliefert werden und einsatzfähig sind. Industriemeister/innen der Fachrichtung Gleisbau erledigen auch planerische, organisatorische, kaufmännische und verwaltende Aufgaben. Sie berechnen Arbeitskapazitäten, schätzen den Zeitaufwand und erstellen z.B. Leistungsbeschreibungen sowie Massenberechnungen zu Abrechnungszwecken, auch kalkulieren sie Kosten. Weiterhin erarbeiten sie Berichte und wirken bei Vermessungsarbeiten mit. Zu ihren Aufgaben gehört ebenfalls die Überwachung der Berufsausbildung, die sie meist in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkräften ausüben. Sie leiten ihre Mitarbeiter/innen an und beurteilen diese, treffen Personalentscheidungen und wirken neben der Personalplanung auch an der Weiterbildung der Mitarbeiter/innen in ihrem Verantwortungsbereich mit.
 

Voraussetzungen für Industriemeister/in - Gleisbau

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Gleisbauer sowie entsprechende Berufspraxis.
Stand: 05.02.2012
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