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Beruf Fachagrarwirt/in - Besamungswesen

Berufsbild Fachagrarwirt/in - Besamungswesen

Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Besamungswesen führen fachgerechte künstliche Besamungen insbesondere bei Schweinen und Rindern durch. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Entnahme und die Konservierung des Zuchttierspermas sowie die Beratung der Tierhalter/innen in Fragen der Zucht. Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Besamungswesen arbeiten hauptsächlich im Bereich der landwirtschaftlichen Dienstleistung, z.B. bei Besamungsstationen. Darüber hinaus sind sie in landwirtschaftlichen Versuchsanstalten, Bauernverbänden und Landwirtschaftskammern beschäftigt.
Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Besamungswesen gewinnen, untersuchen und konservieren das Sperma von ausgewählten Zuchttieren. Bei der künstlichen Besamung müssen sie darauf achten, dass sie zum optimalen Zeitpunkt durchgeführt wird, damit sie erfolgreich ist. Auch an Embryotransfers wirken sie mit. Zu ihren Aufgaben zählt auch, die künstlich befruchteten Tiere zu untersuchen, um die Entwicklung des Embryos zu beobachten. Dafür benutzen sie Geräte und Instrumente, die sie regelmäßig warten und pflegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden anschließend mittels spezieller Software dokumentiert. Für ihren Aufgabenbereich ist es außerdem wichtig, die Tierhalter/innen und Landwirte/Landwirtinnen (Eigenbestandsbesamer/innen) zu beraten, anzuleiten und zu überwachen. Besonders berücksichtigen sie dabei die wirtschaftliche Erzeugung von leistungsfähigen Kälbern und Ferkeln durch künstliche Besamung und achten auf die Einhaltung aller Vorschriften der Zucht, Haltung und Fütterung der Muttertiere sowie Besamung und Hygiene. Ebenso können sie damit beauftragt sein, Schulungen für Landwirte/Landwirtinnen, Tierwirte/Tierwirtinnen und Besamungsbeauftragte durchzuführen.
 

Voraussetzungen für Fachagrarwirt/in - Besamungswesen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Fachagrarwirt/zur Fachagrarwirtin für Besamungswesen sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe Landwirt/in oder Tierwirt/in, der erfolgreiche Besuch einer Fachschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung im Agrarbereich sowie eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit, davon mindestens zwei Jahre als Besamungsbeauftragte/r.
Stand: 05.02.2012
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