|
|
|
|
| zurück
|
| |
Beruf Techniker/in - Gartenbau (Garten-, Landschaftsbau) |
|
Berufsbild Techniker/in - Gartenbau (Garten-, Landschaftsbau)
|
|
| Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Gartenbau mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau üben ihre Funktion als leitende Mitarbeiter/innen bzw. Abteilungs- oder Betriebsleiter/innen im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus aus. Ihr Tätigkeitsspektrum im Rahmen des Dienstleistungsgartenbaus reicht von der Planung und Organisation bis hin zur Anpflanzung und Pflege. Techniker/innen der Fachrichtung Gartenbau mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau arbeiten unter anderem in Garten- und Landschaftsbauunternehmen sowie in Gartenpflegebetrieben. Darüber hinaus sind sie in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, z.B. bei Gartenbauämtern. Botanische und zoologische Gärten oder Parks eröffnen weitere Tätigkeitsfelder. Außerdem kommen Lehr- und Versuchsanstalten für Gartenbau, Tiefbauunternehmen oder Gartenbauverbände als Arbeitgeber in Frage. |
| Der Tätigkeitsbereich der staatlich geprüften Techniker/innen der Fachrichtung Gartenbau mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau umfasst gleichermaßen das Management von Hausgartenanlagen und öffentlichen Grünanlagen wie das von Sport- und Spielplätzen oder Freizeitanlagen. Vor den eigentlichen Ausführungsarbeiten beraten die Fachkräfte ihre Kunden, fertigen Pläne an und erledigen ggf. den Schriftverkehr mit Behörden. Unabhängig von der konkreten Projektart übernehmen sie Bauleitungsaufgaben, z.B. vermessen sie Baustellen und richten sie ein, disponieren den Einsatz von Arbeitskräften und Maschinen, bestellen Material und sorgen für dessen fachgerechte Lagerung. Auch in den anderen Arbeitsbereichen gehören betriebswirtschaftliche Aufgaben, Organisation und Koordination zu ihren wesentlichen Tätigkeitsbereichen. Bei Führungsaufgaben stellen sie die betriebswirtschaftliche Effizienz der Arbeiten sicher. Aspekte wie die Finanzbuchhaltung gehören dabei ebenso dazu wie die Planung neuer Investitionen. Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz sind staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Gartenbau mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau auch im Bereich Mitarbeiterführung tätig. Sie stellen nicht nur neue Mitarbeiter ein, sondern wirken auch bei deren Ausbildung mit. |
| |
Voraussetzungen für Techniker/in - Gartenbau (Garten-, Landschaftsbau) |
|
| Vorausgesetzt wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, der Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
|
|
Ratgeber und Tipps für alle Lebenslagen |
|
|
Die Qualifikation der potenziellen Arbeitnehmer alleine, reicht heutzutage längst ...
Dicke Wälzer hat man im Studium schon genug und ansonsten hält man sich im Internet ...
|
|
Braten, Frittieren und Überbacken gehören zu den schnellen, jedoch ungesunden ...
Studenten müssen Mobilität beweisen, um ihre Chancen auf einen guten Job zu erh ...
|
|