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Beruf Mathematiker/in - Biomathematik |
Ausbildung Mathematiker/in - Biomathematik |
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Biomathematik kann man an Fachhochschulen und Universitäten studieren. Das Fach kann eigenständig, aber auch als Schwerpunkt innerhalb von Informatik-Studiengängen absolviert werden. Nachfolgend wird das Bachelorstudium Biomathematik beschrieben. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss beträgt mindestens 3 und höchstens 4 Jahre. Für Biomathematiker/innen ist damit häufig ein direkter Berufseinstieg möglich. Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern oftmals im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein Masterstudium (Dauer: 1-2 Jahre). |
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Berufsbild Mathematiker/in - Biomathematik
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| Biomathematiker und Biomathematikerinnen formulieren biologische oder medizinische Fragestellungen in der Sprache der Mathematik und lösen sie mit Mitteln der Mathematik. Sie entwickeln statistische und mathematische Modelle, mit deren Hilfe sie Prognosen sowie Analysen für medizinische, biotechnologische und pharmazeutische Sachverhalte anfertigen. Biomathematiker/innen arbeiten hauptsächlich in der klinischen Forschung, bei pharmazeutischen und biotechnologischen Unternehmen und Instituten. Auch bei Herstellern elektromedizinischer Geräte sind sie beschäftigt. Sie arbeiten bei Software- und Datenbankanbietern, die Produkte im Bereich Biomedizin anbieten. Zudem sind sie in Wirtschaftszweigen tätig, die verstärkt mathematische Grundsätze für ihre Entscheidungsfindung nutzen, z.B. Versicherungen und Unternehmensberatungen. Darüber hinaus finden sie an Hochschulen Beschäftigung. |
| Biomathematiker und Biomathematikerinnen verwenden mathematische Methoden zur Modellierung biologischer Zusammenhänge. Sie untersuchen medizinische, biologische, psychologische und ökologische Fragestellungen unter statistischen Gesichtspunkten, z.B. in der Epidemiologie, der Umweltforschung, der Biotechnologie sowie für die pharmazeutische Industrie. Sie planen und bewerten Studien, arbeiten mit biometrischen Verfahren oder mathematisch-statistischen Modellen. Insbesondere mithilfe von Berechnungen und mathematischen Simulationen treffen sie Aussagen über Zusammenhänge und Wahrscheinlichkeiten. Diese können die Auftretenswahrscheinlichkeit von Erbkrankheiten, das Risiko von Nebenwirkungen neuer Medikamente, die Erklärung ökologischer Mechanismen, die Vorhersage der Ausbreitung von Tierseuchen oder die Anwendung mathematischer Methoden bei technischen Entwicklungen in Industrie und Dienstleistung betreffen. Die Sequenzierung des menschlichen Genoms wäre ohne mathematische Methoden und Algorithmen beispielsweise nicht möglich. Biomathematiker und Biomathematikerinnen beschreiben mit mathematischen Verfahren das Verhalten von Ökosystemen, modellieren Wahrnehmungsvorgänge, rekonstruieren Stammbäume von Tier- oder Pflanzengruppen oder analysieren Krankheiten und Epidemien und sagen sie vorher. Im pharmazeutischen Bereich betreiben sie biotechnologische Forschung, Wirkstoffdesign sowie klinische Studien zur Erprobung neuer Medikamente. Für Hersteller bildgebender Geräte entwickeln und implementieren sie Verfahren zur Bilderkennung und -kompression. Eigenständige Projekttätigkeiten in Wissenschaft und Forschung eröffnen sich insbesondere nach einem Master- oder Diplomstudium oder einer Promotion. |
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Voraussetzungen für Mathematiker/in - Biomathematik |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Biomathematik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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