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Beruf Arbeitsvermittler/in

Berufsbild Arbeitsvermittler/in

Arbeitsvermittler/innen übernehmen Aufgaben bei der Vermittlung, Beratung und Integration von Arbeitssuchenden bzw. Arbeitnehmerkunden der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus beraten und unterstützen sie Arbeitgeber bei allen Fragen der Personalbeschaffung. Außerdem bearbeiten sie Anträge auf Leistungen zur Arbeitsförderung. Arbeitsvermittler/innen arbeiten in den Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) sowie in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nach dem SGB II, aber auch bei privaten Arbeitsvermittlungen, Personalberatungsunternehmen, Zeitarbeitsfirmen oder als Selbstständige mit einer eigenen Vermittlungsagentur.
Arbeitsvermittler/innen informieren Arbeits- und Ausbildungssuchende über aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Berufen und Branchen, über Anforderungen des Arbeitsmarktes und über individuelle Vermittlungsaussichten. Gemeinsam mit ihren Arbeitnehmerkunden erstellen die Arbeitsvermittler/innen ein Qualifikationsprofil, für das sie dann passgenaue Stellenangebote suchen. Dazu recherchieren sie in Datenbanken, Jobbörsen und ggf. in Zeitungen. Sie kontaktieren aber auch Firmen direkt, um freie Stellen zu ermitteln und für ihre Arbeitnehmerkunden zu werben. Bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch leisten sie ebenfalls Unterstützung. Private Arbeitsvermittler/innen betreuen ihre Kunden z.T. über die erfolgreiche Bewerbung hinaus: Um die Chancen auf ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu verbessern, begleiten sie die Einarbeitungsphase und führen Gespräche mit den Vorgesetzten und dem Arbeitnehmer. Arbeitsvermittler/innen unterstützen Arbeitgeber bei der Personalauswahl, indem sie für offene Stellen geeignete Bewerber auswählen und vorschlagen. Private Arbeitsvermittler/innen bieten weitere Servicedienstleistungen an, z.B. in den Bereichen Bewerbermanagement, Personalentwicklungsberatung und Outplacement.
 

Voraussetzungen für Arbeitsvermittler/in

Um als Arbeitsvermittler/in tätig zu sein, benötigt man üblicherweise ein abgeschlossenes Studium, z.B. der Wirtschafts-, Sozial- oder Rechtswissenschaften. Auch Absolventen und Absolventinnen einer kaufmännischen Ausbildung mit fundierten Kenntnissen im Personalwesen kommen infrage. Für eine Beschäftigung bei den Agenturen für Arbeit wird in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation vorausgesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit bietet hierzu ein Studium an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit - staatlich anerkannte Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement - an. Darüber hinaus können insbesondere Mitarbeiter/innen der Bundesagentur für Arbeit Zugang erhalten, die bereits im Bereich des Arbeitsmarktmanagements erfolgreich tätig sind und den Anforderungen der Tätigkeit hinsichtlich Fähigkeiten und Kompetenz entsprechen.
Stand: 02.03.2011
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