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Beruf Betriebswirt/in (Fachschule/Abi-Ausb.) - Verkehr |
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Berufsbild Betriebswirt/in (Fachschule/Abi-Ausb.) - Verkehr
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| Verkehrsbetriebswirte und Verkehrsbetriebswirtinnen übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben des Transport- und Verkehrsgewerbes. Verkehrsbetriebswirte und Verkehrsbetriebswirtinnen sind hauptsächlich in Betrieben des Transport- und Verkehrsgewerbes beschäftigt, insbesondere bei Speditionen, öffentlichen Verkehrsbetrieben, Schifffahrts- und Busreiseunternehmen, Luftverkehrsbetrieben und anderen Beförderungsunternehmen. Darüber hinaus können sie auch für Reisebüros und Reiseveranstalter arbeiten. |
| Verkehrsbetriebswirte und Verkehrsbetriebswirtinnen entscheiden in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten über Ziele des Unternehmens, Entwicklungsstrategien und Vorgehensweisen. Sie beschaffen Transport- bzw. Beförderungsaufträge und wählen Verkehrsmittel und Transportrouten aus. Dabei berücksichtigen sie stets verkehrswirtschaftliche und kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Aspekte, denn es gilt nicht nur die benötigten Frachtkapazitäten einzuplanen, sondern auch Kostenfaktoren im Auge zu behalten. Darüber hinaus erstellen sie Fahr- und Dienstpläne und überwachen die Durchführung der Aufgaben. Des Weiteren bearbeiten sie Frachtdokumente und stellen Kundenkontakte her. Um den jeweiligen Kunden intensiv und kompetent beraten zu können, müssen sie im Vorfeld Angebote über das gewünschte Verkehrskonzept erarbeiten. Wenn später Reklamationen auftreten, sind Mängel- bzw. Schadensberichte zu erstellen. Leiten sie ein Team, kümmern sich Verkehrsbetriebswirte und Verkehrsbetriebswirtinnen u.a. auch um die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen. |
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Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Fachschule/Abi-Ausb.) - Verkehr |
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| In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung als Verkehrsbetriebswirt/in gefordert. Betriebswirt/Betriebswirtin (Abiturientenausbildung) für Verkehr/Logistik Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Verkehr Hinweis: Wer als Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmer/in tätig werden will, muss die fachliche Eignung nachweisen. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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