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Beruf Fachaltenpfleger/in - Palliativ- und Hospizpflege

Berufsbild Fachaltenpfleger/in - Palliativ- und Hospizpflege

Fachaltenpfleger/innen für Palliativ- und Hospizpflege pflegen eigenständig und betreuen mitverantwortlich ältere, unheilbar erkrankte und sterbende Menschen. Fachaltenpfleger/innen für Palliativ- und Hospizpflege arbeiten hauptsächlich in Hospizen oder auf geriatrischen Stationen in Krankenhäusern, z.B. in Hochschulkliniken. Sie sind ferner bei ambulanten sozialen Diensten oder in Altenpflegeheimen tätig. Darüber hinaus können sie in der Pflegeberatung bei Seniorenorganisationen oder bei Verbänden der Sozialversicherungsträger beschäftigt sein. Weitere Beschäftigungsfelder finden sich in Diakonien mit angeschlossenem Altenpflegedienst oder in Pflegestützpunkten.
Fachaltenpfleger/innen für Palliativ- und Hospizpflege nehmen Aufgaben in der Palliativ- und Hospizpflege wahr. Ihnen obliegt die pflegerische Betreuung von älteren Patienten mit unheilbaren Krankheiten, die stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden. Ihr Arbeitsfeld erstreckt sich vor allem auf die Umsetzung pflegerischer Konzepte und Verfahren bzw. auf die Einbeziehung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen im Rahmen der Palliativpflege. Sie ermitteln Patientendaten wie Blutdruck oder Temperatur, verabreichen Medikamente und Infusionen. Sie bereiten außerdem Patienten auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Palliativpflege ist die Sterbebegleitung. Fachaltenpfleger/innen für Palliativ- und Hospizpflege sorgen für eine friedvolle, beruhigende Atmosphäre, trösten ihre Patienten bei Schmerzen und Angst und sprechen ihnen und deren Angehörigen Mut zu. Sie beraten Angehörige und pflegen den fachlichen Austausch mit anderen, an der medizinischen Betreuung beteiligten Fachkräften. Organisatorische Maßnahmen wie die Pflegedokumentation oder die Teilnahme an Visiten und Besprechungen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Sie sind darüber hinaus für Essensbestellungen und das Überwachen des Materialbestandes zuständig. Ferner wirken sie bei Maßnahmen interner und externer Qualitätssicherung mit, koordinieren ggf. die Tätigkeiten ehrenamtlicher Hospizhelfer und leiten diese an.
 

Voraussetzungen für Fachaltenpfleger/in - Palliativ- und Hospizpflege

In der Regel wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Weiterbildungsrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.B. als Altenpfleger/in. Außerdem ist eine Tätigkeit im Arbeitsfeld der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens 36 Monaten innerhalb der letzen 5 Jahre nachzuweisen.
Stand: 05.02.2012
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