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Beruf Beamt(er/in) - Forstdienst (geh. Dienst) |
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Berufsbild Beamt(er/in) - Forstdienst (geh. Dienst)
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| Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst verwalten, betreuen und bewirtschaften den forstlichen Grundbesitz des Landes. Hauptsächlich arbeiten sie in der öffentlichen Verwaltung, z.B. in der Forstverwaltung oder in Landwirtschafts- oder Umweltschutzämtern. Darüber hinaus sind sie bei agrar- oder forstwissenschaftlichen Instituten oder Waldarbeitsschulen beschäftigt. |
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Voraussetzungen für Beamt(er/in) - Forstdienst (geh. Dienst) |
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| Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium der Forstwissenschaften oder der Forstwirtschaft an einer Universität oder Fachhochschule oder ein vergleichbarer Abschluss. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren absolvieren und die gesundheitliche Eignung für den gehobenen Forstdienst nachweisen, die sog. Forstdiensttauglichkeit. In der Regel werden die Jägerprüfung und der Besitz des Führerscheins vorausgesetzt. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden. |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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