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Beruf Decksmann/-frau (Seeschifffahrt)

Berufsbild Decksmann/-frau (Seeschifffahrt)

Decksmänner und -frauen in der Seeschifffahrt übernehmen alle Arbeiten, die an Deck während der Fahrt oder im Hafen anfallen. So machen sie Schiffe an den Piers und Dalben fest, beladen und löschen Schiffe und führen Wachdienste sowie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch. Decksmänner und Decksfrauen in der Seeschifffahrt arbeiten hauptsächlich in der See- und Küstenschifffahrt und der Hochsee- und Küstenfischerei.
Läuft ein Schiff in den Hafen ein, sichern es Decksmänner und -frauen durch Setzen der Festmachtrossen und Werfen des Ankers. Während des Be- und Entladens des Schiffs kontrollieren sie das Frachtgut auf Zustand und Stückzahl. Sie warten und halten das Schiff instand, führen Konservierungs- und Anstricharbeiten durch, pflegen die Tauwerke oder reparieren elektrische Anlagen, Schiffsmotoren, Winden oder Pumpen. Mitunter bedienen Decksmänner und -frauen unter der Aufsicht des Schiffsführers/der Schiffsführerin das Steuer, die Motoren und nautische Hilfsmittel wie Radar, Funk oder Echolot. Auch Geräte wie Öldruckanzeiger, Tourenzähler, Motoren, Winden und Pumpen müssen während der Fahrt beachtet werden. Decksmänner und -frauen arbeiten mitunter auch als Köche/Köchinnen und sorgen dabei für die Verpflegung der Mannschaft. Sie sind nicht nur für die Vor- und Zubereitung der Speisen an Bord verantwortlich, sondern gegebenenfalls auch für die Auswahl, Bestellung, Lagerung und den Einkauf der Lebensmittel. Unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten bzw. des zur Verfügung stehenden Etats stellen sie Verpflegungs- und Speisepläne auf und kalkulieren Verpflegungsmengen. Daneben kümmern sie sich um die Pflege der Küchen- und Provianträume.
 

Voraussetzungen für Decksmann/-frau (Seeschifffahrt)

Um als Decksmann/-frau in der Seeschifffahrt tätig zu sein, benötigt man üblicherweise eine Ausbildung in der Seeschifffahrt. Darüber hinaus muss jedes Besatzungsmitglied auf einem Seeschiff ein Zeugnis über die Seediensttauglichkeit und entsprechende nautische Befähigungszeugnisse vorweisen.
Stand: 05.02.2012
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