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Beruf Chefpilot/in

Berufsbild Chefpilot/in

Chefpiloten und -pilotinnen übernehmen neben ihrer fliegerischen Tätigkeit Fach- und Führungsaufgaben in der Organisation des Flugbetriebs. Hauptsächlich arbeiten Chefpiloten und -pilotinnen bei Fluggesellschaften und bei der Luftwaffe.
Die Aufgaben von Chefpiloten und –pilotinnen variieren je nach Größe und Organisation der jeweiligen Fluggesellschaft. Meist sind sie an der Leitung des Flugbetriebs beteiligt und treffen Entscheidungen hinsichtlich Flugzeug- und Personaleinsatz. Die Aus- und Weiterbildung der Piloten und Pilotinnen kann ebenso zu ihren Aufgaben gehören wie die technische Verbesserung und Weiterentwicklung der Flugzeugflotte. Auch die Abnahme neu gekaufter oder geleaster Flugzeuge kann in ihren Verantwortungsbereich fallen. Hierbei arbeiten sie mit Flugingenieuren und -ingenieurinnenn zusammen Je nach Art und Umfang der Aufgaben, die mit ihrer Position als Chefpilot/in verknüpft sind, sitzen sie auch selbst im Cockpit. Als verantwortlichen Piloten/Pilotinnen ist ihnen die Flugbesatzung unterstellt. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Flugvorbereitung: Sie informieren sich über Wetterbedingungen und Gegebenheiten des Zielflughafens, legen die Flugroute fest und berechnen den Treibstoffbedarf. Sie koordinieren alle für den Flug relevanten Daten, um einen sicheren Flugverlauf zu gewährleisten. Vor dem Start führen sie außerdem verschiedene technische Prüfungen durch und stimmen sich mit der Kabinenbesatzung ab. In Abstimmung mit der restlichen Crew überwachen Chefpiloten und -pilotinnen während des Fluges alle eingesetzten Instrumente und Systeme und führen den Funksprechverkehr durch. Vor allem bei Start und Landung leisten sie den Anweisungen der Flugsicherung genau Folge.
 

Voraussetzungen für Chefpilot/in

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist eine Ausbildung als Verkehrsflugzeugführer/in und eine gültige ATPL (A) Lizenz (Airline Transport Pilot License - Airplane) erforderlich. Für das Fliegen eines bestimmten Flugzeugtyps ist die entsprechende Musterberechtigung nötig. Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr müssen ausreichende Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Um als Chefpilot/in tätig zu sein, muss die Zuverlässigkeit gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.
Stand: 05.02.2012
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