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Beruf Co-Pilot/in |
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Berufsbild Co-Pilot/in
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| Co-Piloten und Co-Pilotinnen unterstützen und vertreten die verantwortlichen Piloten und Pilotinnen im Flugverkehr. Je nach Absprache führen sie selbstständig Flüge durch oder überwachen die Flugsicherheit, lesen Checklisten und erledigen den Funkverkehr. Co-Piloten und Co-Pilotinnen arbeiten in der Regel bei Fluggesellschaften und der Luftwaffe. |
| In der Regel werden Verkehrsflugzeuge entsprechend den Luftverkehrsvorschriften von zwei Verkehrsflugzeugführern bzw. -führerinnen (ATPL (A)) gesteuert. Vor Flugbeginn wird festgelegt, wer während des Fluges die Rolle des verantwortlichen Piloten bzw. der verantwortlichen Pilotin und des Co-Piloten bzw. der Co-Pilotin übernimmt. Verkehrsflugzeugführer/innen, die die erforderliche praktische Flugerfahrung noch nicht vorweisen können, dürfen nur als Co-Pilot/in tätig werden. Während des Flugs überwachen Co-Piloten und Co-Pilotinnen die Flugzeugführung durch den verantwortlichen Piloten bzw. die verantwortliche Pilotin in Hinsicht auf die Flugsicherheit. Zudem kümmern sie sich um den Funkverkehr, lesen Checklisten vor, z.B. Beladeplan und Kraftstoffrechnung, und kontrollieren die jeweiligen Einstellungen zusammen mit dem verantwortlichen Piloten oder der verantwortlichen Pilotin. Bei Ultralangstreckenflügen vertreten sie die verantwortlichen Piloten bzw. Pilotinnen während ihrer Ruhepause und führen selbstständig Flüge durch. In Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Piloten bzw. Pilotinnen beachten Co-Piloten und Co-Pilotinnen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen. Dazu gehört es, auch in schwierigen Situationen bestimmte Flugrouten und Flughöhen einzuhalten. Vor allem bei Start und Landung folgen sie den Anweisungen der Flugsicherung genau. Auch in der Flugvorbereitung sind sie tätig. Sie informieren sich über Wetterbedingungen und Gegebenheiten des Zielflughafens und stimmen sich vor dem Start mit der Kabinenbesatzung ab. |
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Voraussetzungen für Co-Pilot/in |
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| Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist beispielsweise eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder Verkehrsflugzeugführer/in und eine gültige Pilotenlizenz erforderlich. Für das Fliegen eines bestimmten Flugzeugtyps ist die entsprechende Musterberechtigung nötig. Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr müssen ausreichende Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Um als Co-Pilot/in tätig zu sein, muss die Zuverlässigkeit gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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