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Beruf Berufsflugzeugführer/in (CPL (A)) |
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Berufsbild Berufsflugzeugführer/in (CPL (A))
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| Berufsflugzeugführer/innen steuern Luftfahrtzeuge. Mit entsprechender Lizenzierung bzw. Flugerfahrung sind sie dazu berechtigt, Flugzeuge zu führen, die für nur einen Piloten zugelassen sind; in Flugzeugen, die mit zwei Piloten betrieben werden müssen, sind sie als Co-Pilot/in tätig. Beschäftigung für Berufsflugzeugführer/innen bieten Unternehmen im Linien- und Charterflugverkehr, aber auch Unternehmen, die Firmenpiloten/-pilotinnen einsetzen. Sie arbeiten in der Schädlingsbekämpfung aus der Luft und im Krankentransport per Flugzeug, bei der Bundeswehr und (mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung) in Flugschulen. Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten im Luft- und Raumfahrzeugbau sowie in Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften. |
| Sie steuern Fracht- und Passagierflugzeuge. Nach dem Erwerb der Fluglizenz und der Lizenzierung für einen bestimmten Flugzeugtyp fliegt man zunächst als Co-Pilot/in und arbeitet im Team mit dem verantwortlichen Piloten bzw. der Pilotin zusammen. Diese Arbeit umfasst das Funken sowie das Navigieren und Fliegen des Flugzeugs. Vor Beginn des Fluges informieren sie sich z.B. über die Wetterbedingungen, legen die Flugroute fest, berechnen Flugzeit und Treibstoffbedarf und überprüfen die Fluginstrumente auf Betriebssicherheit. Selbstverständlich müssen sie ein Flugzeug unter allen Flugbedingungen sicher fliegen und unter Kontrolle halten können. Bei Problemen reagieren sie schnell und besonnen. Nach der sicheren Landung führen sie ggf. noch organisatorische Tätigkeiten durch, erstellen Berichte, dokumentieren aufgetretene Mängel oder sonstige Besonderheiten während des Fluges. Berufsflugzeugführer/innen müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten. Für die unterschiedlichen Flugzeugtypen sind außerdem jeweils besondere Berechtigungen erforderlich. |
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Voraussetzungen für Berufsflugzeugführer/in (CPL (A)) |
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| Für die Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in braucht man keine bestimmte schulische Vorbildung. Bewerber/innen für eine modulare Ausbildung müssen im Besitz einer Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (PPL(A)) sein. Für den Erwerb der Lizenz ist ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 erforderlich. Unter Umständen ist vor Beginn der Ausbildung die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu beantragen. Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt in der Regel 17 Jahre bzw. zum Erlangen der Lizenz 18 Jahre. Häufig müssen auch eine bestimmte Anzahl an Flugstunden und spezielle Funker-Zeugnisse nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird teilweise eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und über die Beantragung eines Führungszeugnisses verlangt. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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