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Beruf Berufshubschrauberführer/in (CPL (H)) |
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Berufsbild Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))
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| Berufshubschrauberführer und Berufshubschrauberführerinnen steuern Hubschrauber z.B. im kommerziellen Luftverkehr, in der Landwirtschaft und bei der Polizei. Sie arbeiten bei Flugunternehmen mit regelmäßigem Hubschrauberflugbetrieb oder bei Spezialtransportunternehmen. Auch bei der Polizei können sie im Rahmen der Luftüberwachung, bei der Bundeswehr im Transportwesen beschäftigt sein. Ferner bieten Krankentransport- und Rettungsdienste mögliche Arbeitsbereiche. Darüber hinaus sind sie bei der aus der Luft durchgeführten Schädlingsbekämpfung und Düngung tätig. |
| Die Durchführung von Beobachtungs- und Rettungsflügen, der Transport von Lasten, aber auch die Personenbeförderung kann zu den Aufgaben von Berufshubschrauberführern und Berufshubschrauberführerinnen gehören. Ihre Tätigkeit umfasst mehr als den eigentlichen Flug. Vor dem Start informieren sie sich über die Wetterbedingungen, sichten die Flugunterlagen und überprüfen die Fluginstrumente auf Betriebssicherheit. Während des Fluges bedienen und überwachen sie die Flug- und Navigationssysteme. In schwierigen Situationen oder bei Störungen reagieren sie schnell und besonnen. Nach der sicheren Landung führen sie ggf. noch organisatorische Tätigkeiten durch, erstellen Berichte, dokumentieren aufgetretene Mängel oder sonstige Besonderheiten während des Fluges und veranlassen die jeweils erforderlichen Wartungsarbeiten. Berufshubschrauberführer/innen müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten. Selbstverständlich benötigen sie die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Lizenz (z.B. für Instrumentenflug oder als Privat- oder Verkehrshubschrauberführer/in). |
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Voraussetzungen für Berufshubschrauberführer/in (CPL (H)) |
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| Für die durchgehende Ausbildung ist keine bestimmte berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Bewerber/innen für eine modulare Ausbildung müssen im Besitz einer Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (PPL (H)) sein und eine bestimmte Anzahl an Flugstunden als Pilot/in von Hubschraubern nachweisen. Für den Erwerb der Lizenz ist ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 erforderlich. Unter Umständen ist vor Beginn der Ausbildung die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu beantragen. Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt in der Regel 17 Jahre bzw. zum Erlangen der Lizenz 18 Jahre. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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