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Beruf Steuerberater/in

Berufsbild Steuerberater/in

Steuerberater/innen beraten sowohl Privatpersonen als auch Industrie- und Handelsunternehmen bei Steuererklärungen und Bilanzen. Sie unterstützen ihre Mandanten nicht nur in steuerrechtlichen Angelegenheiten, sondern darüber hinaus auch in betriebswirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Fragen und vertreten sie vor Finanzbehörden und -gerichten. Darüber hinaus führen sie steuerrechtliche Prüfungen durch und nehmen treuhänderische Aufgaben wahr, z.B. in der Vermögensverwaltung, der Nachlasspflege oder der Liquidation. Sie arbeiten in Steuerberatungs-, Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften bzw. -praxen.
Steuerberater/innen unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei Steuererklärungen sowie in Fragen der Steuerminimierung. Sie überprüfen Steuersparmodelle und beurteilen Verträge unter steuerlichen Gesichtspunkten. Unternehmen bieten sie auch betriebswirtschaftliche Hilfestellungen bei Bilanzen, Zollangelegenheiten, der Planung der Rechtsform eines zukünftigen Unternehmens sowie bei Umstrukturierungen. Auskünfte über steuerliche Aspekte in schenkungs- oder erbrechtlichen Angelegenheiten und bei der Altersvorsorge gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie Bank- und Finanzierungsgespräche, Investitionsentscheidungen und Unternehmensbewertungen. In der Steuerdurchsetzung überprüfen Steuerberater/innen die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden und vertreten Mandanten bei finanzgerichtlichen Verfahren oder Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Sie nehmen auch Aufgaben als Treuhänder/in, Insolvenz- und Vermögensverwalter/in wahr. Daneben erstellen sie Gutachten und vermitteln bei Schiedsangelegenheiten.
 

Voraussetzungen für Steuerberater/in

Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) findet Zugang zur Prüfung, wer ein abgeschlossenes wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat. Darüber hinaus können auch Beamte und Beamtinnen des gehobenen sowie höheren Dienstes sowie Angestellte in der Finanzverwaltung zugelassen werden. In jedem Fall ist eine mehrjährige, einschlägige Berufspraxis nachzuweisen.
Stand: 05.02.2012
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