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Beruf Beamt(er/in) - Sozialversicherung (höh. Dienst) |
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Berufsbild Beamt(er/in) - Sozialversicherung (höh. Dienst)
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| Beamte und Beamtinnen im höheren Sozialversicherungsdienst üben auf der Grundlage des Sozialrechts qualifizierte Verwaltungstätigkeiten in leitenden Positionen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung aus. In den Fachdiensten erledigen sie qualifizierte Fachaufgaben, z.B. im technischen Aufsichtsdienst oder im ärztlichen oder psychologischen Dienst bei der Feststellung der beruflichen Verwendungsfähigkeit von Versicherten. Sie arbeiten bei Sozialversicherungsträgern und Behörden, beispielsweise bei den Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Künstler-Sozialkasse oder der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung. |
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Voraussetzungen für Beamt(er/in) - Sozialversicherung (höh. Dienst) |
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| Vorausgesetzt wird ein für die entsprechende Laufbahn geeignetes Studium an einer Hochschule . Für den medizinischen Dienst ist z.B. ein abgeschlossenes Medizinstudium mit Approbation erforderlich, für den psychologischen Dienst ein in der Bundesrepublik Deutschland mit der Diplom-Hauptprüfung abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie oder ein als gleichwertig anerkanntes Hochschulstudium. Der Nachweis eines ingenieurwissenschaftlichen Hochschulstudiums ist für Bewerber/innen für den technischen Aufsichtsdienst Bedingung. Je nach Behörde können auch Personen eingestellt werden, die den Masterabschluss einer Fachhochschule erworben haben. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden. Des Weiteren können abhängig vom jeweiligen Fachdienst zusätzlich eine mehrjährige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss und spezielle Fachkenntnisse gefordert werden. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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