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Beruf Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst) |
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Berufsbild Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst)
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| Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung befassen sich mit der Verwaltung von Steuern wie Einkommen-, Körperschaft-, Grunderwerb- und Erbschaftsteuer. Sie übernehmen sachbearbeitende Aufgaben, beispielsweise betreuen sie ein Arbeitsgebiet im Bereich der Veranlagung, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung oder Steuerfahndung. Sie arbeiten vor allem bei Finanzämtern, z.B. bei Veranlagungs-, Vollstreckungs- oder Rechtsbehelfstellen. Auch bei Oberfinanzdirektionen, Finanzministerien und in Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung können sie tätig sein. |
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Voraussetzungen für Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst) |
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| Vorausgesetzt wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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