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Beruf Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (höh. Dienst)

Berufsbild Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (höh. Dienst)

Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung nehmen Führungs- und Leitungsaufgaben wahr und bearbeiten rechtlich schwierige Fälle. Sie treffen fachliche Entscheidungen in Steuerfällen, wirken bei Grundsatzfragen beratend und koordinierend mit, unterstützen Mitarbeiter/innen in fachlichen Fragen und sorgen für deren sachgerechten Einsatz im jeweiligen Sachgebiet. Sie arbeiten bei Finanzämtern, Steuerfahndungsstellen, Oberfinanzdirektionen, Finanzministerien und an Finanzgerichten. Auch in Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung können sie tätig sein.
 

Voraussetzungen für Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (höh. Dienst)

Voraussetzt wird ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Studium der Rechtswissenschaft oder der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften an einer Hochschule . Je nach Behörde können auch Personen eingestellt werden, die den Masterabschluss einer Fachhochschule erworben haben. Zusätzlich muss ein Vorbereitungsdienst von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden und die Ablegung einer zweiten Prüfung, die für die Laufbahn befähigt. Vorwiegend werden Volljuristen eingestellt. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden.
Stand: 05.02.2012
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