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Beruf Betriebswirt/in (Fachschule) - Kommunik. und Büromanagem. |
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Berufsbild Betriebswirt/in (Fachschule) - Kommunik. und Büromanagem.
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| Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Kommunikation und Büromanagement leiten, koordinieren und überwachen die betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Aufgaben im Bereich Bürokommunikation. Sie arbeiten in der Büroablauforganisation, im Büromanagement, in der Organisation und Abwicklung der DV-gestützten Bürokommunikation, in der Statistik sowie in der Personalwirtschaft. Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Kommunikation und Büromanagement arbeiten in Betrieben nahezu aller Wirtschaftszweige. Auch in der öffentlichen Verwaltung sind ihre Fachkenntnisse gefragt. |
| Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Kommunikation und Büromanagement übernehmen Planungs- und Organisationsaufgaben im Office-Bereich. Beispielsweise ermitteln sie den Bedarf an Büromaterialien, EDV-Geräten oder Fachzeitschriften, führen eigenständig Bestellungen aus und überwachen deren Eingang. Ihnen steht meist ein bestimmtes Budget zur Verfügung, mit dem sie kalkulieren müssen. Für den Verbrauch an Arbeitsmitteln führen die Fachkräfte Kostenanalysen und -kontrollen durch. Betriebswirte und -wirtinnen für Kommunikation und Büromanagement planen und organisieren auch Meetings, Tagungen und Besprechungen für das Unternehmen. Sie erarbeiten Belegungspläne für Büro- und Konferenzräume, beauftragen ggf. Dienstleister für die Verpflegung und stellen sicher, dass erforderliche Materialien, Beamer oder Laptops vorhanden sind. Daneben planen sie u.a. den Personalbedarf und steuern den Einsatz der Mitarbeiter. In der Regel sind sie Ansprechpartner für alle Mitarbeiter im Verwaltungsbereich eines Unternehmens und mit Leitungs- und Führungsaufgaben, der bereichsbezogenen Aus- und Weiterbildung betraut. Darüber hinaus entwickeln sie Daten- und Informationssysteme, sorgen für deren kontinuierliche Aktualität und führen neue Mitarbeiter in die Systeme ein. |
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Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Fachschule) - Kommunik. und Büromanagem. |
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| Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung. Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist der mittlere Bildungsabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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