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Beruf Beamt(er/in) - Justizverwaltung (mittl. Dienst) |
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Berufsbild Beamt(er/in) - Justizverwaltung (mittl. Dienst)
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| Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizverwaltungsdienst sind in Geschäftsstellen von Gerichten und Staatsanwaltschaften überwiegend als Sachbearbeiter/innnen tätig. Sie können aber auch als Protokollführer/in, Urkundsbeamter/-beamtin, Kostenbeamter/-beamtin oder Anweisungsbeamter/-beamtin tätig sein. Als Geschäftsstellenverwalter/in sind sie für den reibungslosen Geschäftsablauf mitverantwortlich. Sie arbeiten insbesondere bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. |
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Voraussetzungen für Beamt(er/in) - Justizverwaltung (mittl. Dienst) |
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| Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem darf die zulässige Höchstaltersgrenze nicht überschritten werden. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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