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Beruf Fachagrarwirt/in - Golfplatzpflege

Berufsbild Fachagrarwirt/in - Golfplatzpflege

Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Golfplatzpflege bzw. Greenkeeper/innen kümmern sich um die Instandhaltung und Pflege von Golfanlagen. Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Golfplatzpflege bzw. Greenkeeper/innen arbeiten hauptsächlich für Betreiber von Golfplatzanlagen oder für Golfsportvereine und Veranstalter für Golfturniere. Darüber hinaus sind sie auf Golfplätzen von Ferienanlagen tätig.
Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Golfplatzpflege bzw. Greenkeeper/innen leiten die Durchführung von Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen auf Golfplätzen. Um eine optimale Spielqualität zu gewährleisten, müssen verschiedene Arbeiten ausgeführt werden. Beispielsweise muss der Rasen auf millimetergenaue Höhe geschnitten und vertikutiert werden, damit tiefer liegende Wurzeln wieder Luft bekommen. Wildgräser werden ausgestochen, an besonders strapazierten Stellen wird nachgesät, Kanten sind zu schneiden. Um die Rasendecke gleichmäßig dicht und gesund zu erhalten, ist für regelmäßige Bewässerung zu sorgen. Arbeiten zur Bodenverbesserung wie Harken, Lockern, Belüften oder Mulchen stehen ebenso an wie Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen. Nicht nur der Rasen allein verlangt Pflege, auch Stauden und Gehölze müssen geschnitten und das Laub entfernt werden. Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Golfplatzpflege bzw. Greenkeeper/innen entscheiden über die jeweiligen Maßnahmen, organisieren und überwachen die Durchführung der Arbeiten, planen den Maschinen- und Geräteeinsatz und veranlassen die regelmäßige Wartung und eventuelle Reparaturen der Maschinen und Fahrzeuge. Anspruchsvolle fachliche Aufgaben in der Platzpflege führen sie auch selbst aus. Zu den Aufgaben der Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Golfplatzpflege bzw. Greenkeeper/innen gehören zudem auch die Anleitung und Führung der Mitarbeiter/innen sowie das Kalkulieren der Platzpflegekosten.
 

Voraussetzungen für Fachagrarwirt/in - Golfplatzpflege

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Landwirt/in, Fachkraft Agrarservice, Gärtner/in, Forstwirt/in oder Winzer/in sowie eine dreijährige einschlägige Berufspraxis in den genannten Berufen oder in der Golfplatzpflege.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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