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Beruf Immissionsschutzbeauftragte/r |
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Berufsbild Immissionsschutzbeauftragte/r
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| Immissionschutzbeauftragte beraten unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten Anlagenbetreiber bzw. deren Beauftragte in allen für den Immissionsschutz bedeutsamen Fragen. Sie sind auch Ansprechpartner für die Überwachungsbehörden. Immissionsschutzbeauftragte arbeiten in erster Linie in Betrieben der Ver- und Entsorgung, z.B. bei Gaserzeugern und Recyclingunternehmen. Auch bei Umweltämtern sowie in Ingenieurbüros für Umwelttechnik, Abfalltechnik und Entsorgung sind sie tätig. Die chemische Untersuchung und Beratung bietet weitere Beschäftigungsmöglichkeiten. |
| Bestimmte, gesetzlich definierte Betriebe haben die Pflicht, im Rahmen der betrieblichen Eigenüberwachung Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen. Diese übernehmen Aufgaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Immissionsschutzbeauftragte beurteilen immissionsrelevante betriebliche Veränderungen und Investitionsentscheidungen und beraten z.B. die Betriebs- oder Werksleitung. Dabei berücksichtigen sie den neuesten Stand der Technik auf emissions- und immissionsrelevanten Gebieten, je nach Betrieb z.B. bei Kraftwerks- und Großfeuerungs- oder petrochemischen Anlagen, Müllbehandlungsanlagen oder chemischen Produktionseinrichtungen. Immissionsschutzbeauftragte ergreifen Initiativen zur Minimierung von schädlichen Immissionen und überwachen den Betriebsablauf hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Vorgaben und kontrollieren beispielsweise die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte. Sie sensibilisieren Leitung und Beschäftigte hinsichtlich der von der Anlage ausgehenden Emissionen und ihres Gefahrenpotenzials und unterrichten diese über immissionsrechtliche Vorschriften und Möglichkeiten, Gefahren und Belastungen zu verringern. In einem jährlichen Bericht an den Anlagenbetreiber erstatten Immissionsschutzbeauftragte Rechenschaft über durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen (Rechenschaftsbericht) sowie über den emissionsrelevanten Zustand der Anlage. Die Tätigkeit als Immissionsschutzbeauftragte kann in Kombination mit der Tätigkeit als Störfallbeauftragte/r ausgeführt werden. |
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Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte/r |
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| Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird üblicherweise ein Hochschulstudium im Bereich Ingenieurwesen, Chemie oder Physik gefordert. Außerdem müssen angehende Immissionsschutzbeauftragte an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen teilnehmen, in denen fachkundliche Kenntnisse vermittelt werden. Darüber hinaus wird eine zweijährige praktische Tätigkeit gefordert, die auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet. Außerdem kann ggf. auch eine technische Fachschulausbildung oder die Qualifikation als Meister/in Zugang zur Tätigkeit gewähren. Dies setzt u.a. eine mindestens vierjährige praktische Tätigkeit voraus. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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