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Beruf Ballettmeister/in |
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Berufsbild Ballettmeister/in
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| Ballettmeister/innen leiten Berufstänzer/innen sowie professionelle Tanzensembles beim Einüben der im Spielplan vorgesehenen Balletteinlagen für Opern, Operetten oder Musicals an. Ballettmeister/innen arbeiten an Opern- und Schauspielhäusern, bei Ballettgruppen oder als selbstständige Bühnenkünstler/innen. Außerdem sind sie an Ballettschulen tätig. |
| Ballettmeister/innen koordinieren die tänzerische Arbeit von Bühnenensembles bzw. leiten Solotänzer/innen an. Sie passen die von den Choreografen/Choreografinnen vorgegebenen Schritt- und Bewegungsfolgen an den individuellen Leistungstand der Tänzer/innen an bzw. schlagen Änderungen in der Choreografie vor. Zudem legen sie fest, wie Rollen interpretiert werden sollen. Sie leiten das tägliche Training der Tänzer/innen, bereiten sie auf Vorstellungen vor und tragen zur Weiterentwicklung der tänzerischen Fähigkeiten und Kenntnisse bei. Ballettmeister/innen achten darauf, dass alle Tänzer/innen ihre bestmögliche Form hinsichtlich Präzision, Kraft, Ausdauer sowie Schwierigkeitsgrad der Schritte und Sprünge erreichen. Während der Vorstellung sind sie ebenfalls im Theater anwesend und sorgen dort ggf. für einen reibungslosen, ordnungsgemäßen Ablauf. Nach Vorstellungsende beurteilen sie die Ausführung der Bewegungsabläufe und besprechen ggf. Schrittfehler. |
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Voraussetzungen für Ballettmeister/in |
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| Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise eine tänzerische Ausbildung oder ein Studium im Bereich Bühnentanz bzw. Klassischer Tanz sowie entsprechende Berufserfahrung erforderlich. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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