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Beruf Bühnenmeister/in

Berufsbild Bühnenmeister/in

Bühnenmeister/innen planen, organisieren und koordinieren Bühnenveranstaltungen, leiten das gesamte technische Bühnenpersonal an und übernehmen die Verantwortung für Auf-, Um- und Abbau der Bühnenkulissen. Während der Aufführungen und Proben bedienen sie die Bühnenmaschinerie, für deren Betriebsbereitschaft sie ebenso zuständig sind. Hauptsächlich arbeiten Bühnenmeister/innen in Opern- und Schauspielhäusern sowie bei Varietés und Kleinkunstbühnen. Sie können aber auch bei Theater- und Konzertveranstaltern beschäftigt sein. Darüber hinaus gibt es geeignete Tätigkeitsfelder in Produktionsunternehmen der Filmwirtschaft und bei Fernsehsendern.
Bühnenmeister/innen sind für die reibungslose Funktion der technischen Einrichtungen in Opern- und Schauspielhäusern, in Varietés, Theatern und Kleinkunstbühnen sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zuständig. Je nach Größe eines Theaters, Opernhauses oder Veranstaltungsgebäudes leiten sie das gesamte technische Bühnenpersonal sowie das Personal, das im Zuschauerbereich tätig ist (z.B. Türsteher/innen oder Kontrolleure und Kontrolleurinnen), an. Zudem stellen sie Dienstpläne auf und teilen alle bühnentechnischen Arbeiten ein. Sie planen und koordinieren die einzelnen Arbeitsschritte und überwachen die Termine und die Arbeitsqualität in ihrem Verantwortungsbereich. Bereits im Vorfeld einer Aufführung überprüfen sie die Vorgaben auf ihre technische und finanzielle Realisierbarkeit und machen ggf. Änderungsvorschläge. Sie veranlassen die Herstellung und Montage der Kulissen, organisieren und überwachen den Auf-, Um- und Abbau vor, während und nach den Vorstellungen und Proben. Sie managen und überwachen Transporte und sorgen für die rechtzeitige Einbindung der Requisiten durch die Requisiteure und Requisiteurinnen.
 

Voraussetzungen für Bühnenmeister/in

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird üblicherweise eine Weiterbildung in Veranstaltungstechnik gefordert. Auch Requisiteuren und Requisiteurinnen bieten sich mitunter Zugangsmöglichkeiten. Außerdem ist das jeweilige amtliche Befähigungszeugnis erforderlich.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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