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Beruf Altenpflegehelfer/in

Berufsbild Altenpflegehelfer/in

Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Altenpflegehelfer/innen arbeiten hauptsächlich in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern und in Pflege- und Rehabilitationskliniken. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich in Altenwohn- und -pflegeheimen, in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, in Seniorenberatungsstellen und im ambulanten Dienst, z.B. bei paritätischen Verbänden mit angeschlossenem Pflegedienst. Darüber hinaus sind ihre Dienste auch in privaten Haushalten, z.B. bei der Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften oder pflegebedürftigen Familienangehörigen, gefragt.
Sie unterstützen Altenpfleger/innen dabei, gesunde oder gebrechliche bzw. kranke ältere Menschen zu betreuen, zu versorgen oder zu pflegen. Altenpflegehelfer/innen übernehmen pflegerische Aufgaben wie die Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen. Außerdem verabreichen sie nach ärztlicher Anordnung Medikamente. Auch helfen sie bei der Bewältigung von Alltagssituationen: Sie begleiten ältere Menschen z.B. bei Arztbesuchen oder Behördengängen. Zudem organisieren sie gemeinsam mit anderen Pflegekräften Programme zur Freizeitgestaltung für Senioren, z.B. Spielenachmittage oder sportliche Aktivitäten. Darüber hinaus wirken sie auch bei der Angehörigenarbeit mit, führen helfende und informierende Gespräche, begleiten Sterbende und versorgen Verstorbene.
 

Voraussetzungen für Altenpflegehelfer/in

Vorausgesetzt wird in der Regel mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss. In manchen Bundesländern genügt der Hauptschulabschluss nur in Verbindung mit einer beruflichen Vorbildung. Ohne Berufsausbildung oder -praxis braucht man in diesem Fall einen mittleren Bildungsabschluss. In Hamburg wird hingegen kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Vor Beginn der Ausbildung muss ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung vorgelegt werden, in vielen Bundesländern auch ein amtliches Führungszeugnis. Darüber hinaus werden teilweise berufliche Vorkenntnisse in Form eines Praktikums in der Altenpflegehilfe vorausgesetzt.
Stand: 02.03.2011
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