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Beruf Altenpfleger/in

Ausbildung Altenpfleger/in

Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung, deren schulischer Teil an Berufsfachschulen für Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt wird. Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre und in Teilzeit bis zu 5 Jahre. Modellversuche, in denen durch ein Aufbaumodul ein weiterer Abschluss erworben werden kann, sehen eine Ausbildungsdauer von insgesamt 3 1/2 Jahren vor. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Berufsfachschulausbildung als Altenpfleger/in mit einem Hochschulstudium zu kombinieren.

Berufsbild Altenpfleger/in

Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr. Altenpfleger/innen arbeiten hauptsächlich in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern, in Pflege- und Rehabilitationskliniken, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung oder bei Tages- und Hauskrankenpflegediensten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Altenwohn- und -pflegeheime, ambulante soziale Dienste, paritätische Verbände mit angeschlossenem Pflegedienst, Wohnheime für Menschen mit Behinderung oder Seniorenberatungsstellen. Darüber hinaus sind Altenpfleger/innen in Privathaushalten tätig, z.B. bei der Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften oder pflegebedürftigen Angehörigen. Gelegentlich arbeiten sie auch in der Pflegeberatung bei Seniorenorganisationen, an Pflegestützpunkten oder in Diakonien mit angeschlossenem Altenpflegedienst.
 

Voraussetzungen für Altenpfleger/in

Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Auch Schüler/innen mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen oder die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in bzw. Krankenpflegehelfer/in vorlegen oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe absolviert haben. Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Stand: 02.03.2011
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