|
|
|
|
| zurück
|
| |
Beruf Haus- und Familienpfleger/in (Berufsfachschule) |
|
Berufsbild Haus- und Familienpfleger/in (Berufsfachschule)
|
|
| Haus- und Familienpfleger/innen versorgen und betreuen Familien und Einzelpersonen in Notsituationen. Sie pflegen aber auch pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen in deren Wohnungen. Dabei kümmern sie sich um deren Haushalt und führen alle erforderlichen Pflegemaßnahmen nach Absprache mit dem Arzt/der Ärztin durch. Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten hauptsächlich in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegediensten. Darüber hinaus sind sie auch direkt in Privathaushalten tätig, etwa um Familien in Notsituationen zu unterstützen oder pflegebedürftige Menschen zu betreuen. |
| Haus- und Familienpfleger/innen unterstützen - meist vorübergehend - Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen und aus allen Altersschichten. Beispielsweise erledigen sie in Familienhaushalten selbstständig und planvoll Alltagsarbeiten anstelle der erkrankten Familienmitglieder, greifen alleinstehenden älteren Menschen bei täglichen Verrichtungen unter die Arme, gewährleisten die Versorgung von kranken oder pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderung. In der Familienpflege versorgen sie nicht nur den Haushalt, kaufen ein, sorgen für Wäsche und Mahlzeiten und halten dabei vorgegebene Budgets und getroffene Absprachen ein, sie betreuen insbesondere auch die im Haushalt lebenden Kinder, unterstützen diese in der ungewohnten Situation durch Zuspruch und praktische Unterstützung. Gegebenenfalls stehen Haus- und Familienpfleger/innen Familien auch direkt in der Zeit nach der Geburt eines Kindes bei - versorgen Frauen im Wochenbett, Säuglinge und Kleinkinder. Sind sie bei pflegebedürftigen Menschen eingesetzt, übernehmen Haus- und Familienpfleger/innen Grundpflege- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe und leiten Angehörige in der Krankenpflege an. In Beobachtungsprotokollen dokumentieren sie den Gesundheitszustand der Betreuten bzw. die Pflegesituation im jeweiligen Fall, in Betreuungsprotokollen belegen sie ihre erbrachten Leistungen. Darüber hinaus geben sie den zu betreuenden Personen auch Auskunft über Hilfsangebote im sozialen Bereich - etwa Therapiemöglichkeiten - oder beraten bei der Beschaffung und dem Gebrauch von Hilfsmitteln. Auf der Grundlage ihrer langjährigen Berufserfahrung und entsprechender Weiterbildung können sie z.B. auch als Lehrkräfte an Haus- und Familienpflegeschulen Unterrichtsveranstaltungen durchführen. |
| |
Voraussetzungen für Haus- und Familienpfleger/in (Berufsfachschule) |
|
| Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Mitunter ermöglichen der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung sowie ein bis zwei Jahre Berufspraxis den Zugang zur Ausbildung. Meist ist vor Ausbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Ggf. wird auch ein polizeiliches Führungszeugnis bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession verlangt. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
|
|
Ratgeber und Tipps für alle Lebenslagen |
|
|
Studieren ist teuer. Das gilt mittlerweile nicht mehr nur für das Studium im Ausland ...
In typischen Studentenstädten ist es das Verkehrsmittel Nr. 1 – das Fahrrad. ...
|
|
Wie eine Studie der Lübecker Universität vor kurzem herausfand, lernen wir tats ...
Der Großteil der deutschen Schüler bemüht sich nach dem Schulabschluss um einen ...
|
|