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Beruf Dorfhelfer/in |
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Berufsbild Dorfhelfer/in
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| Dorfhelfer/innen übernehmen hauswirtschaftliche, pflegerische, erzieherische und zum Teil landwirtschaftliche Aufgaben vor allem in ländlichen Haushalten, wenn die Hausfrau oder der Hausmann z.B. krankheitsbedingt zeitweilig ausfällt. Dorfhelfer/innen sind in ambulanten sozialen Diensten tätig, die z.B. hauswirtschaftliche Versorgung oder Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfe anbieten. Weiterhin arbeiten sie in Sozialstationen und anderen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe oder in Dorfhelferinnenwerken und Privathaushalten. |
| Wenn die Hausfrau oder der Hausmann durch Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Kuraufenthalt ausfällt, unterstützen Dorfhelfer/innen vorübergehend die betreffende Familie, indem sie den Haushalt mit dem vorhandenen Budget weiterführen. Ihre tägliche Arbeit kann sehr unterschiedlich sein und ist abhängig von den Bedürfnissen der jeweiligen Einsatzfamilie. Im ländlichen Familienhaushalt versorgen sie Haus und Hof und betreuen die Kinder. Sie pflegen kranke und ältere Familienangehörige, versorgen Säuglinge und Kleinkinder oder Familienmitglieder mit Behinderung. Schülern und Schülerinnen helfen sie außerdem bei den Hausaufgaben. Dorfhelfer/innen organisieren selbstständig den Tagesablauf, bereiten Mahlzeiten zu, kümmern sich um die Wäsche und halten die Wohnung sauber und ordentlich. Daneben arbeiten sie - falls nötig - auch im Garten, helfen im landwirtschaftlichen Betrieb mit, ernten z.B. Obst und Gemüse und versorgen die Haus- und Nutztiere. Ggf. verkaufen sie auch Lebensmittel im Hofladen. Da ihre Tätigkeit in der Familie zeitlich begrenzt ist, informieren und beraten Dorfhelfer/innen die betreuten Familien ggf. auch über weitere Hilfsmöglichkeiten für die Zeit nach ihrem Einsatz. |
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Voraussetzungen für Dorfhelfer/in |
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| Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, in der Regel als Hauswirtschafter/in (einschließlich des Berufsschulabschlusses), oder z.B. eine förderliche Weiterbildung, z.B. als staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in . Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Für Hauswirtschafter/innen ist das normalerweise mindestens ein Jahr. Zudem werden meist ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und ein amtliches Führungszeugnis verlangt. Schulische Mindestvoraussetzung ist in der Regel der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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