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Beruf Bewährungshelfer/in |
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Berufsbild Bewährungshelfer/in
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| Bewährungshelfer/innen betreuen Menschen, deren Strafvollzug zur Bewährung ausgesetzt ist, um sie vor erneuter Straffälligkeit zu bewahren. Bewährungshelfer/innen arbeiten in der Rechtspflege, zumeist in eigenständigen Abteilungen von Landgerichten. |
| Sie führen mit den Betroffenen und ggf. auch mit den Angehörigen Gespräche über Probleme, die während der Bewährungszeit auftreten. Bewährungshelfer/innen sind vor allem für die rechtliche und persönliche Beratung sowie für alle Fragen, die Wohnung, Arbeit und wirtschaftliche Lage betreffen, zuständig. Bei Jugendlichen kommen erzieherische Aufgaben hinzu, die Bewährungshelfer/innen gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter wahrnehmen. Zusammen mit Richtern und Richterinnen, Fachkräften der Jugendpflege sowie Mitarbeitern anderer Institutionen und Behörden wirken sie an der Wiedereingliederung der Betroffenen in die Gesellschaft mit. Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen sie die Erfüllung von Auflagen und Weisungen. Für das Gericht verfassen sie Berichte über die Lebensführung der zu betreuenden Personen. |
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Voraussetzungen für Bewährungshelfer/in |
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| Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise ein Studium im Bereich Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik erforderlich. Darüber hinaus wird die staatliche Anerkennung vorausgesetzt. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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