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Beruf Erwachsenenheimleiter/in

Berufsbild Erwachsenenheimleiter/in

Erwachsenenheimleiter/innen übernehmen die organisatorische, fachliche, personelle und wirtschaftliche Leitung von Einrichtungen beispielsweise für Obdachlose, Senioren oder Menschen mit Behinderung. Erwachsenenheimleiter/innen arbeiten in Heimen für Obdachlose, für Menschen mit Behinderung, für Senioren sowie in Müttergenesungswerken und Mutter-Kind-Heimen.
Wenn sie den Heimablauf planen, organisieren und überwachen, setzen sie die von ihnen erarbeiteten pädagogischen Konzepte ggf. in den Heimalltag um. Erwachsenenheimleiter/innen regeln die Rahmenbedingungen für die pädagogische Betreuung, die Gestaltung des Heimalltags sowie das Angebot an Aktivitäten und die Infrastruktur. Außerdem nehmen sie administrative Aufgaben im Bereich der Finanzplanung und des Rechnungswesens wahr. Sie sind verantwortlich für das Budget und eine effiziente Betriebsführung. Sie führen, betreuen und qualifizieren ihre Mitarbeiter/innen, z.B. pädagogische, hauswirtschaftliche und Verwaltungsfachkräfte, und teilen diese den verschiedenen Arbeitsbereichen zu. Darüber hinaus stehen sie in engem Kontakt mit den Angehörigen der Betreuten sowie mit Behörden. Bei Problemen greifen sie klärend und vermittelnd ein, suchen z.B. nach den Ursachen, wenn Heimbewohner/innen sich über eine pädagogische Fachkraft beklagen. Auch bei Fragen des Personals suchen sie nach Lösungen, wenn etwa die hauswirtschaftliche Leitung mit dem vorgegebenen Budget nicht auskommt. Darüber hinaus kümmern sich Erwachsenenheimleiter/innen um Neuaufnahmen und Abgänge von Bewohnern bzw. Bewohnerinnen sowie die Korrespondenz. Schließlich vertreten sie das Heim auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach außen. Sie stellen Leistungen wie auch vorliegende Problematiken z.B. in Pressemeldungen und bei Presseterminen dar oder organisieren Tage der offenen Tür.
 

Voraussetzungen für Erwachsenenheimleiter/in

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird üblicherweise eine Weiterbildung oder ein betriebswirtschaftliches Studium im Bereich Sozialwesen oder Pädagogik gefordert. Mitunter ist eine entsprechende Konfessionszugehörigkeit erforderlich.
Stand: 05.02.2012
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