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Beruf Heilerziehungspfleger/in |
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Berufsbild Heilerziehungspfleger/in
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| Heilerziehungspfleger/innen sind für die pädagogische und pflegerische Betreuung und Versorgung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung zuständig. In Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung begleiten sie die zu Betreuenden bei der Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens. Heilerziehungspfleger/innen arbeiten vorwiegend in Einrichtungen zur Eingliederung und Betreuung von Menschen mit Behinderung, z.B. in entsprechenden Tagesstätten oder Wohn- und Pflegeheimen. Sie können auch bei ambulanten sozialen Diensten oder in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken tätig sein. Darüber hinaus übernehmen sie an Förderschulen Aufgaben im Bereich der pädagogischen Freizeitbetreuung. Gelegentlich finden sie auch in Kindergärten oder Privathaushalten in der Kinderbetreuung Beschäftigung. |
| Sie begleiten und unterstützen Menschen mit Behinderung mit dem Ziel, deren Eigenständigkeit und Leistungsvermögen zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen Heilerziehungspfleger/innen Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Abhängig von deren Ausprägung motivieren sie die zu Betreuenden zu sinnvollen Freizeitbeschäftigungen, wie z.B. zum Malen, Basteln, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und kümmern sich darum, sie schulisch oder beruflich einzugliedern. Darüber hinaus kümmern sich Heilerziehungspfleger/innen bei bettlägerigen oder kranken Menschen um deren Grundpflege. Sie helfen ihnen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden. Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich. Heilerziehungspfleger/innen erledigen auch organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung der Förderpläne mit. |
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Voraussetzungen für Heilerziehungspfleger/in |
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| Vorausgesetzt wird, je nach Bundesland, ein Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss. Die beruflichen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Für die Weiterbildung an Fachschulen wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt. Teilweise ist vor Aus- bzw. Weiterbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Je nach Bildungseinrichtung wird zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt. |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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