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Beruf Arbeitserzieher/in |
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Berufsbild Arbeitserzieher/in
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| Arbeitserzieher/innen planen und gestalten arbeitserzieherische und arbeitstherapeutische Maßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderung mit dem Ziel, sie (wieder) in die Arbeitswelt zu integrieren. Arbeitserzieher/innen arbeiten in Einrichtungen der Resozialisierung, Rehabilitation und Erziehung. Im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens sind dies z.B. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Träger von Wohnheimen sowie soziale Beratungsstellen. Auch in psychiatrischen Krankenhäusern (z.B. für suchtkranke Menschen), in Einrichtungen des Justizvollzugs oder in Berufsförderungswerken sind sie tätig. Ebenso gibt es geeignete Tätigkeitsfelder in Bildungszentren für die berufliche Wiedereingliederung. |
| Arbeitserzieher/innen betreuen und fördern Menschen mit und ohne Behinderung, um ihnen die Aufnahme einer geregelten Arbeit zu ermöglichen. Sie beurteilen die individuellen Fähigkeiten, Begabungen und Kenntnisse der ihnen anvertrauten Personen und schätzen die Anforderungen und Belastungen des möglichen Arbeitsplatzes ein. Auf dieser Grundlage wählen sie zusammen mit den Betroffenen die geeigneten Tätigkeiten für sie aus. Dabei verfassen Arbeitserzieher/innen Entwicklungsberichte, erstellen Förderpläne und setzen diese um. Sie leiten die betreuten Personen in unterschiedlichen Tätigkeiten und Arbeitstechniken an, richten ihnen individuelle Arbeitsplätze ein und überwachen ihre Arbeitsausführung. Darüber hinaus fördern sie das Arbeits- und Sozialverhalten der Betroffenen und unterstützen diese bei persönlichen Problemen am Arbeitsplatz oder bei Konflikten in der Gruppe. Auf diese Weise sollen die betreuten Personen Handlungen einüben, die der Lebens- und Arbeitswirklichkeit entsprechen, sowie Eigenschaften - wie Sorgfalt, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Zielstrebigkeit - erwerben, um den späteren Arbeitsalltag bewältigen zu können. |
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Voraussetzungen für Arbeitserzieher/in |
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| Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist bei Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsstand eine zweijährige berufliche Tätigkeit nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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