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Beruf Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe

Berufsbild Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe

Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe sind für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse zuständig. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes. Ausbilder und Ausbilderinnen für Anerkannte Ausbildungsberufe arbeiten in Betrieben aller Branchen der Industrie, des Handels und des Handwerks, in Dienstleistungsunternehmen sowie im öffentlichen Dienst.
 

Voraussetzungen für Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe

Voraussetzung für die Weiterbildung zum Ausbilder bzw. zur Ausbilderin für Anerkannte Ausbildungsberufe ist in der Regel entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis oder der Abschluss eines Hochschulstudiums mit anschließender Berufspraxis. Die zuständigen Behörden können bei weiteren fachlichen Eignungen über die Zulassung entscheiden.
Stand: 02.03.2011
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