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Beruf Betriebswirt/in (Fachschule) - Steuern |
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Berufsbild Betriebswirt/in (Fachschule) - Steuern
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| Betriebswirte und -wirtinnen im Steuerwesen fertigen Steuererklärungen an, erstellen Bilanzen sowie Monats- und Jahresabschlüsse und betreuen Betriebsprüfungen. Sie arbeiten in Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche, d.h. in Firmen aus Industrie und Handel, in großen Handwerksbetrieben oder im Dienstleistungsbereich. Auch bei Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen können sie tätig sein. |
| Betriebswirte und -wirtinnen im Steuerwesen erstellen Steuererklärungen, prüfen ergangene Steuerbescheide und überwachen Steuerzahlungsfristen. Sie ermitteln das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Geschäftsjahr und erstellen Steuerbilanzen. Darüber hinaus ist es ihre Aufgabe, die Geschäftsleitung über Sachverhalte und Nutzungsmöglichkeiten steuerlicher Vorschriften zu informieren. Dafür halten sie sich kontinuierlich über Änderungen im Steuerrecht auf dem Laufenden. Die von der Geschäftsleitung akzeptierte Finanzkonzeption setzen sie eigen- oder mitverantwortlich in die Praxis um. Sie stellen Entscheidungshilfen bereit, indem sie der Geschäftsleitung relevante Zahlen, Berichte oder Analysen aus diesen Bereichen beschaffen und erläutern. Dabei berücksichtigen sie beispielsweise wichtige wirtschaftliche Veränderungen bei Banken und Versicherungen, mit denen der Betrieb geschäftlich verflochten ist. Darüber hinaus steuern sie die Finanzmittel zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens. Dabei erstellen sie beispielsweise kurzfristige Finanzplanungen, überwachen die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung, wickeln den Zahlungsverkehr ab und bearbeiten Vorgänge im Mahnwesen. In ihrem Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich sorgen sie für die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen und leiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an bzw. überwachen deren Tätigkeiten. Ebenso organisieren Betriebswirte und -wirtinnen im Steuerwesen die betriebsinterne, abteilungsübergreifende Zusammenarbeit ihres Unternehmens. |
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Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Fachschule) - Steuern |
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| Vorausgesetzt wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, der mittlere Bildungsabschluss. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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