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Beruf Diakon (katholisch)

Berufsbild Diakon (katholisch)

Katholische Diakone nehmen soziale und pastorale Aufgaben in der Kirche wahr. Dazu zählen Tätigkeiten in der Gemeinde - wie z.B. Seelsorge und karitative Arbeiten - sowie in Verkündigung und Liturgie. In ihrem Beruf leiten sie auch christliche Feiern und bereiten diese vor. Katholische Diakone sind bei der katholischen Kirche beschäftigt. Dabei sind sie nicht nur im liturgischen Bereich tätig, sondern z.B. auch an Schulen, in kirchlichen Kindergärten und Kinderhorten, an Krankenhäusern, in Jugend-, Kinder- und Altenheimen oder in Justizvollzugsanstalten und Resozialisierungseinrichtungen.
Zusammen mit den Priestern leiten katholische Diakone den Dienst am Nächsten in unterschiedlichen Einrichtungen: Im Gemeindedienst helfen sie Menschen in Not, engagieren sich in Kindergärten und Sozialstationen und organisieren den Aufbau der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Gemeinde. In der Kategorialseelsorge betreuen sie Menschen in Krankenhäusern, Altenheimen und Justizvollzugsanstalten. Auch notfallseelsorgerisch sind sie tätig, d.h., sie unterstützen Menschen nach Unfällen oder in anderen akuten Krisensituationen. Bei religiösen Zeremonien wie Taufen, Trauungen, Begräbnissen und Wortgottesdiensten nehmen sie zudem Aufgaben in der Liturgie wahr. Außerdem assistieren sie Priestern bei der Eucharistiefeier (Abendmahl).
 

Voraussetzungen für Diakon (katholisch)

Für die Weiterbildung kommen Priesterkandidaten, ledige Männer ab 25 Jahren, die sich dem Zölibat verpflichten, oder verheiratete Männer ab 35 Jahren in Betracht. Die Obergrenze des Weihealters liegt im Allgemeinen für den Diakon im hauptberuflichen Dienst bei 50 Jahren, für den Diakon mit Zivilberuf bei 55 Jahren. Bei verheirateten Männern ist die freie Zustimmung der Ehefrau zur Diakonenweihe erforderlich. Zum hauptberuflichen Diakonat gibt es unterschiedliche Zugänge: ein theologisches Studium, eine erfolgreich abgeschlossene berufsbegleitende theologische Ausbildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gemeinde- oder Pastoralreferent oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich. Die Ausbildung kann aber auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung durch eine diözeseneigene Weiterbildung erfolgen.
Stand: 05.02.2012
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