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Beruf Gemeindehelfer/in/Gemeindediakon/in

Berufsbild Gemeindehelfer/in/Gemeindediakon/in

Gemeindehelfer/innen bzw. Gemeindediakone und -diakoninnen betreuen die Mitglieder einer evangelischen Kirchengemeinde. Sie unterstützen und beraten die Gemeindemitglieder etwa bei Krankheit oder Glaubensentscheidungen, leiten Arbeitskreise und Jugendgruppen und übernehmen organisatorische Gemeindeaufgaben Gemeindehelfer/innen bzw. Gemeindediakone und -diakoninnen arbeiten in erster Linie in Kirchen bzw. kirchlichen Einrichtungen. Darüber hinaus können sie z.B. in sozialen Einrichtungen, Kindergärten und Schulen kirchlicher Trägerschaft, in Krankenhäusern oder in Sozial- und Jugendämtern beschäftigt sein.
Gemeindehelfer/innen bzw. Gemeindediakone und -diakoninnen üben einen Beruf im Dienste der evangelischen Kirche aus. In der kirchlichen Jugend- und Bildungsarbeit machen sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Evangelium bekannt, leiten in Hauskreisen oder Kleingruppen zur kreativen Freizeitgestaltung an und führen praktische Hilfsmaßnahmen für Menschen in Not durch. Im Rahmen ihres Auftrages wirken sie mit am kirchlichen Dienst der Verkündigung und Seelsorge. Teil ihrer Tätigkeit ist auch das Fördern der Zusammenarbeit von gemeindlichen und übergemeindlichen diakonischen Einrichtungen, das Mitarbeiten in der Gemeindeverwaltung sowie die Kooperation mit anderen Gruppen, Vereinen und politischen Gruppierungen. Darüber hinaus planen sie z.B. die Konfirmationsvorbereitung, führen sie durch und wirken beim Abendmahl mit. Daneben führen sie Taufbücher und schreiben Artikel für den Gemeindebrief. Sie besuchen Gemeindemitglieder zum Beispiel anlässlich von Jubiläen und Geburtstagen, begleiten aber auch Sterbende und deren Angehörige. Sie übernehmen es außerdem, ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Gemeinde anzuleiten und zu begleiten sowie die ehrenamtliche Mitarbeit innerhalb der Kirchengemeinde zu fördern.
 

Voraussetzungen für Gemeindehelfer/in/Gemeindediakon/in

Für diese Ausbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Bildungsträger legen eigene Zugangsvoraussetzungen fest. Vorausgesetzt werden in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und der Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mehrjährige Mitarbeit in einer Kirchengemeinde. Bewerber/innen mit Hochschulreife werden auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung zugelassen. Erfahrung in der Gemeindearbeit - nachgewiesen durch Praktika oder ehrenamtliche Mitarbeit - wird meist ausdrücklich verlangt. Die Bildungsträger erwarten in der Regel von ihren Bewerbern und Bewerberinnen, dass sie überzeugte Mitglieder der lutherischen evangelischen Kirche bzw. einer evangelischen Freikirche sind. Bewerber/innen sollten in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Nähere Angaben zu den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zur schulischen Ausbildung enthält die Datenbank KURSNET.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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