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Beruf
Friseurmeister/in |
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Berufsbild Friseurmeister/in
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| Friseurmeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben,
vor allem bei Pflege und Schnitt der Haare bzw. bei der Gestaltung von Damen- und Herrenfrisuren.
Friseurmeister und Friseurmeisterinnen arbeiten hauptsächlich in Fachbetrieben des Friseurhandwerks und ggf. in Kosmetiksalons. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich z.B. in Maskenabteilungen von Film- und Fernsehstudios oder im Beautybereich auf Kreuzfahrtschiffen. |
| In der Regel arbeiten Friseurmeister/innen praktisch im Betrieb mit, beraten Kunden bei der Wahl einer passenden, modischen Frisur, schneiden, formen und färben Kopf- und Barthaare und führen kosmetische Behandlungen durch. Außerdem beraten sie die Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege von künstlichen Haarteilen, wie Perücken oder Toupets, und fertigen diese zum Teil auch selbst an. Als Führungskräfte koordinieren sie die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie überwachen, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie betriebliche Qualitätsziele eingehalten werden. Außerdem nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr: Sie verhandeln z.B. mit Lieferanten, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Sofern sie als Selbstständige einen Frisiersalon leiten, entwickeln Friseurmeister/innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus erledigen sie meist auch den Einkauf der im Salon eingesetzten Produkte (Haar-, Haut- und Körperpflegemittel, Kosmetikartikel, Werkzeuge und Geräte für Schnitt und Haarpflege). Sie entscheiden über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs. |
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Voraussetzungen für Friseurmeister/in |
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Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Friseur-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Friseur/in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Friseur-Handwerk nachweisen.
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Stand: 02.03.2010 |
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Weitere Informationen auf:
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