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Ausbildung Arbeitsgestalter/in |
Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online |
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Voraussetzungen für Arbeitsgestalter/in |
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| In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine abgeschlossene Weiterbildung als REFA-Arbeitsgestalter/in oder als Meister/in in Industrie oder Handwerk (mit entsprechenden Kenntnissen in Fragen der Arbeitsgestaltung) verlangt. Für die Tätigkeit kommen aufgrund vergleichbarer und ähnlicher Kenntnisse und Qualifikationen auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Frage. |
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