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Ausbildung Architekt/in (FH/Uni)

Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online

Ausbildung Architekt/in (FH/Uni)

Architekten und Architektinnen sind insbesondere in kleinen und mittleren Architektenbüros als Selbstständige, Angestellte oder freie Mitarbeiter/innen beschäftigt. Daneben finden sie Arbeitsplätze in der Bauverwaltung (als Beamte/Beamtinnen oder Angestellte), in Baufirmen, Wohnungsbaugesellschaften und Bauabteilungen großer Firmen. Sie erstellen Planungen zum Beispiel für Wohn-, Gewerbe- oder Bürobauten, Läden, Krankenhäuser, Schulen, Kirchen oder Theater. Auch die Überwachung von deren Bau, Umnutzung, Sanierung oder Renovierung gehört zu ihren Aufgaben. Außerdem ergeben sich neue Tätigkeitsfelder in den Bereichen Multimediagestaltung, Animation und Video.

Zunächst beraten sie den Kunden und kalkulieren die voraussichtlichen Baukosten. In Absprache mit dem Bauherrn legen sie die Nutzung des Gebäudes fest, erheben Rahmenbedingungen wie städtebauliche Situation, wirtschaftliche, rechtliche, terminliche oder ökologische Festlegungen oder Einschränkungen. Auf dieser Basis erarbeiten sie einen Entwurf, der im Wesentlichen festlegt, wie das Gebäude von Form, Farbe und Material her aussehen soll, und wie es den Anforderungen der Nutzer gerecht werden kann. Steht beispielsweise die Sanierung eines Fachwerks mit farbiger Restauration an, werden Originalbefunde herangezogen.

Grundrisse, Aufrisse, Ansichten oder perspektivische Darstellungen für die Erstellung der Pläne gestalten Architekten und Architektinnen am Rechner mit Hilfe von CAD-Systemen. Zur dreidimensionalen Veranschaulichung bauen sie ein Modell, verwenden aber zunehmend spezielle Computer-Software, um ein Projekt zu visualisieren. Bauliche Konzepte können so anhand einfacher kubischer Modelle oder komplexer Darstellungen von Gebäuden und Innenräumen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Möglich ist auch die Animation von Bewegungsabläufen entlang vorgegebener Pfade innerhalb eines Modells. Weitere Software dient zum Beispiel der Bauzeitplanung und Statik. Somit werden die Pläne von der ersten Skizze bis zur detaillierten Ausführungszeichnung immer genauer, zumal Architekten und Architektinnen auch mit Fachingenieuren und -ingenieurinnen wie beispielsweise Statikern und Statikerinnen zusammenarbeiten. Die Pläne dienen der Vorlage bei Behörden und als Arbeitsgrundlage für die beteiligten Baufirmen und Handwerker/innen. Architekten und Architektinnen vergeben auch die Bauleistungen. Überwachen sie als Bauleiter/innen die Bauausführung, sind sie viel im Freien und auf Baustellen unterwegs und sollten deshalb "wetterfest" sein, Staub, Lärm und Vibrationen aushalten. Auf Baustellen ist aufgrund der vielfältigen Unfallrisiken zuweilen persönliche Schutzausrüstung erforderlich.

Architekten und Architektinnen verbinden in ihrer Arbeit künstlerische, organisatorische und bauausführende Tätigkeiten. Wenn sie beispielsweise in der Bauverwaltung angestellt sind, benötigen sie Verwaltungserfahrung; Kenntnisse über das Bau-, Vergabe-, Vertrags- und Planungsrecht sind in fast allen Berufsausübungsformen notwendig. In Leitungsfunktionen brauchen sie Erfahrungen in Personalführung, in international arbeitenden Firmen auch gute Englischkenntnisse. Als Selbstständige sind kaufmännisches und Vertriebswissen oft unverzichtbar.
 

Voraussetzungen für Architekt/in (FH/Uni)

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Universitätsstudium im Bereich Architektur erwartet.

Der Zugang zum Öffentlichen Dienst ist geregelt.

Zugangsberufe:
• Architekt/in (FH/Uni)
• Dipl.-Ing. (FH) - Architektur
• Dipl.-Ing. (Uni) - Architektur