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Ausbildung Baufachwerker/in - Hochbau (§ 48 BBiG, §42b HWO) |
Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online |
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Berufsbild Baufachwerker/in - Hochbau (§ 48 BBiG, §42b HWO)
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Baufachwerker/in der Fachrichtung Hochbau ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder in einer Rehabilitationseinrichtung erlernen.
Hinweis: Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zur Baufachwerker/in - Hochbau. Sie ist beispielhaft und steht auch für Berufsausbildungen mit ähnlichen Ausbildungsinhalten, die zu folgenden Abschlüssen führen:
• Hochbaufachwerker(in) (RB 4410-60)
• Baufacharbeiter(in) (RB 4410-40)
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. |
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