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Ausbildung Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk (§48 BBiG/§42b HWO)

Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online

 

Berufsbild Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk (§48 BBiG/§42b HWO)

Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erlernen.

Die Ausbildung dauert - entsprechend den von den Handwerkskammern festgelegten Regelungen - zwei bis drei Jahre.