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Ausbildung Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk (§48 BBiG/§42b HWO)

Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online

Ausbildung Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk (§48 BBiG/§42b HWO)

Fertigmacher/innen im Buchbinderhandwerk mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) fügen Papierbögen maschinell oder von Hand zum eigentlichen Druckprodukt zusammen und fertigen Einbände und Farbschnitte.

Sie arbeiten in Betrieben des Buchbinderhandwerks, können aber auch in der industriellen Buchfertigung eingesetzt werden. Zuerst wählen sie das zu bearbeitende Ausgangsmaterial aus und berechnen den Materialbedarf wie z.B. Papier, Pappe und Karton für den Umschlag. Sie falzen und beschneiden das Material sachgerecht, passen den Einband formgerecht an, pressen das Buch ab und verbinden es mit dem Einband. Sie stellen auch Farb- und Goldschnitte für die Bücher her. Zum Versand verpacken sie die fertigen Buch- und Druckprodukte. Für ihre Arbeit verwenden sie z.B. Papierschneide-, Falz- oder Bogenklebemaschinen. Sie warten ihre Werkzeuge und Maschinen meist selbst.

Tätigkeiten und Einsatzbereiche behinderter Menschen hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab. Mögliche weitere Tätigkeiten finden Sie z.B. unter

Buchbinder/in - Buchfertigung (Serie)

Buchbinder/in - Einzel- und Sonderfertigung
 

Berufsbild Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk (§48 BBiG/§42b HWO)

Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erlernen.

Die Ausbildung dauert - entsprechend den von den Handwerkskammern festgelegten Regelungen - zwei bis drei Jahre.