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Ausbildung Alleinsteuermann/-frau

Ausbildung Alleinsteuermann/-frau

Alleinsteuermänner und -frauen unterstützen als Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen Kapitäne und Kapitäninnen auf Schiffen, die für den 2-Wachen-Betrieb zugelassen sind. Sie übernehmen die Aufgaben von Personalchefs/-chefinnen für den Decks-, Küchen- und Bedienungsbereich und sind für die Instandhaltung des Schiffes sowie die Be- und Entladung besonderer Güter verantwortlich.

Hauptsächlich arbeiten Alleinsteuermänner und -steuerfrauen in der See- und Küstenschifffahrt. Darüber hinaus sind sie bei Schiffsmaklerbüros und -agenturen, in Frachtumschlagsbetrieben in Häfen und bei der Marine beschäftigt.
 

Berufsbild Alleinsteuermann/-frau

Alleinsteuermänner und -frauen kümmern sich um die Laderaumaufteilung, Ladezeitplanung und die Staufolge außergewöhnlicher Güter und sorgen dafür, dass Sicherheitseinrichtungen wie Rettungsboote oder Feuerschutzvorrichtungen auf dem Schiff funktionsfähig sind. Außerdem beaufsichtigen sie die Ausbildung der Rettungsbootmannschaften, führen verwaltungstechnische Arbeiten aus und vertreten im Notfall den Kapitän/die Kapitänin. Bei ihrer Tätigkeit beachten sie die Regeln des STCW-Codes. Darin haben sich fast alle seefahrenden Nationen auf einen einheitlich hohen Standard des Schiffsverkehrs in allen nationalen und internationalen Seegebieten verpflichtet. Oberste Zielsetzung ist dabei der Schutz des menschlichen Lebens und der Sachwerte auf See sowie der Schutz der Meeresumwelt. Unter anderem sind darin Qualifikationen und Berechtigungen sowie Pflichten der Offiziersbesatzungen sowie Aufgaben und Organisation der Wachdienste genau definiert.
 

Voraussetzungen für Alleinsteuermann/-frau

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird üblicherweise eine Weiterbildung beispielsweise als Erste/r Nautische/r Schiffsoffizier/in gefordert.

Weitere Voraussetzungen sind ein Zeugnis über die Seediensttauglichkeit und entsprechende nautische Befähigungszeugnisse.