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Ausbildung Bekleidungsteilenäher/in (§48 BBiG/§42b HWO) |
Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online |
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Berufsbild Bekleidungsteilenäher/in (§48 BBiG/§42b HWO)
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Bekleidungsteilenäher/in ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erlernen.
Hinweis: Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zum Bekleidungsteilenäher/zur Bekleidungsteilenäherin. Sie ist beispielhaft und steht auch für Berufsausbildungen mit ähnlichen Ausbildungsinhalten, die zu folgendem Abschluss führen:
Modeteilenäher/Modeteilenäherin (RB 3527-10)
Die Ausbildung dauert - je nach gewähltem Abschluss und hierfür geltender Regelung - 1 bis 2 Jahre.
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