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Ausbildung Fachkraft - Seehafenlogistik

Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online

 

Berufsbild Fachkraft - Seehafenlogistik

Momentan finden Sie hier noch keine umfassenden Informationen zur geplanten neuen Ausbildung. Bei entsprechender Informationslage werden wir diese Beschreibung vervollständigen.

Fachkraft für Seehafenlogistik ist als anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geplant. Der Monoberuf ohne Fachrichtungen oder Schwerpunkte soll in Seehafenbetrieben ausgebildet und dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Bürowirtschaft und kaufmännische Verwaltung, zugeordnet werden.

Die Ausbildungsregelung für den neuen Beruf tritt voraussichtlich zum 1. August 2006 in Kraft.

Die folgenden Angaben stützen sich auf die vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichten Eckwerte des Ausbildungsberufs. Bitte beachten Sie, dass noch Veränderungen auftreten können.

Inhalte der neuen geplanten Ausbildung:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
• logistische Prozesse
• Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation
• Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen
• Lagerung und Bearbeitung von Gütern
• Container
• Umschlags-, Versand- und Lagerpapiere
• Zollabwicklung
• Umgang mit Gefahrengut
• Informationen zum Vorläuferberuf finden Sie unter
• Seegüterkontrolleur/in

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.