Lehrstellen und Ausbildungsbörse

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Ausbildung Müllermeister/in

 

Berufsbild Müllermeister/in

Abhängig von der Art und Größe der Mühle können Müllermeister/innen verschiedene Fach- und Führungsaufgaben in allen Produktionsstufen eines Mühlenbetriebes übernehmen. So arbeiten sie z. B. als Schichtführer/in, Obermüller/in, als Silo- und Lagermeister/in oder als Produktionsleiter/in. Sie bestimmen die Arbeitsabläufe, verteilen die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte und leiten diese an. Sie koordinieren die Arbeiten und üben Kontroll- und Leitungsfunktionen aus. Auch den Einkauf von Rohstoffen oder den Verkauf der fertigen Produkte leiten sie. Müllermeister/innen führen zudem Preiskalkulationen durch und überwachen Materialverbrauch sowie Energie- und Produktionskosten. Außerdem sorgen sie dafür, dass die einschlägigen rechtlichen Regelungen - z. B. in Bezug auf Unfallverhütung, Hygiene, Arbeitszeitordnung oder Jugendarbeitsschutzgesetz - im Produktionsbereich eingehalten werden. Darüber hinaus kontrollieren sie anhand von Laborwerten die Qualität des Mahlgutes und sind dafür verantwortlich, dass die Vorschriften der Nahrungsmittelgesetze eingehalten werden - Schädlingsbekämpfung inbegriffen.

Auch die kaufmännische und technische Kalkulation von Aufträgen fällt in ihren Aufgabenbereich. Als Ansprechpartner für die Auftraggeber und Kunden sorgen sie für eine termin- und fachgerechte Erledigung der Aufträge und Abrechnungen. Insbesondere in kleineren Mühlen arbeiten Müllermeister/innen selbst praktisch mit und führen vor allem Arbeiten durch, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen. In der Regel bilden sie auch den Berufsnachwuchs aus. Dabei beachten sie einschlägige rechtliche Regelungen und pädagogische Grundsätze. Als selbstständige Müllermeister/innen entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, prüfen die Arbeitsergebnisse, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.
 

Voraussetzungen für Müllermeister/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Müller-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Darüber hinaus müssen die gesundheitlichen Anforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllt sein.