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Ausbildung Gartenbauwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online

 

Berufsbild Gartenbauwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Gartenbauwerker/in ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb, einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung oder einer Berufsfachschule erlernen.

Der Beruf wird in Fachrichtungen angeboten, zum Beispiel:
• Garten- und Landschaftsbau
• Gemüsebau
• Obstbau
• Zierpflanzenbau
• Hinweis:

Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zum/zur Gartenbauwerker/in. Sie ist beispielhaft und steht auch für Berufsausbildungen mit ähnlichen Ausbildungsinhalten, die zu folgenden Abschlüssen führen:

• Werker/in - Gartenbau (Garten-/Landschafts-/Zierpflanzenbau) (RB 0510-70)
• Werker/in im Garten- und Landschaftsbau
• Die Ausbildung dauert 3 Jahre.